Die Kosten der 24-Stunden-Betreuung zu Hause orientieren sich vorrangig am Pflegeaufwand.
Gerne erstellen wir Ihnen ein kostenloses und unverbindliches Angebot.
Um die Finanzierung der Pflege im eigenen Heim zu erleichtern, sollten Sie bei Ihrer Pflegekasse Pflegegeld beantragen. Das Pflegegeld wird in folgender Höhe für daheim zu pflegende Angehörige ausbezahlt:
Pflegegrad | Höhe des Pflegegeld Anspruches |
1 | 0 € (Anspruch auf halbjährige Beratungsbesuche) |
2 | 332 € |
3 | 573 € |
4 | 765 € |
5 | 947 € |
Für Betreuende mit Pflegegrad 2 und höher stehen Ihnen nach § 39 SGB XI zusätzlich bis zu 1.612 € pro Jahr für kurzeitige Verhinderungspflege / Urlaubspflege und zusätzlich bis zu 1.774 € pro Jahr für eine Kurzzeitpflege nach § 42 SGB XI zu.
Des weiteren können für Kosten für nach § 35a EStG bis zu Betrag von 4.000 € pro Jahr steuerermäßigend geltend gemacht werden.
Zusätzlich können nach § 40 SGB XI Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Massnahmen von bis zu 4000 € pro Jahr in Anspruch genommen werden.
Weitere Informationen zu Leistungen, die Sie in Anspruch nehmen können, finden Sie unter: Verbraucherzentrale.
Bitte sprechen Sie auch mit Ihrer Pflegekasse und/oder Ihrem Steuerberater.
Alle hier gemachten Angaben dienen lediglich zur ersten Orientierung und wir übernehmen keine Haftung für deren Korrektheit und Vollständigkeit.