Was kostet eine 24-Stunden-Betreuung?
Jede Pflegesituation ist einzigartig. Deshalb gibt es bei uns keine starren Pauschalpreise, sondern ein faires Angebot, das genau zu Ihrem Bedarf passt.
Die Kosten der 24-Stunden-Betreuung zu Hause orientieren sich dabei vorrangig am Aufwand, also der konkreten Pflege- und Betreuungssituation vor Ort, sowie an der Qualität der Deutschkenntnisse der Betreuungskraft.
Unsere aktuellen Richtwerte der Betreuungskosten
Der Einstieg für eine legale 24-Stunden-Betreuung liegt derzeit bei:
ca. 3.000 € pro Monat für eine Person
ca. 3.300 € pro Monat für Ehepaare/zwei Personen
zzgl. einer jährlichen Servicepauschale von 720 € (für Organisation & Betreuung)
Transparenz: In den monatlichen Beträgen sind bereits sämtliche Sozialabgaben, Steuern sowie die Fahrtkosten (An- und Abreise) der Betreuungskraft enthalten.
Ihr tatsächlicher Eigenanteil ist geringer
Der oben genannte monatliche Betrag ist zunächst die Rechnungssumme. Die effektive Belastung für Ihre Haushaltskasse liegt jedoch in den meisten Fällen deutlich darunter. Durch staatliche Unterstützung (Pflegegeld, Verhinderungspflege etc.) und die steuerliche Absetzbarkeit sinkt Ihr Eigenanteil spürbar.
Zwei Rechenbeispiele zur Orientierung:
Beispiel 1: Eine Person mit Pflegegrad 3
| Monatliche Betreuungskosten | 3.000 € |
| abzüglich Pflegegeld | -599 € |
| abzüglich Verhinderungsgeld* | -294 € |
| abzüglich Steuervorteil** | -333 € |
| verbleibender Eigenanteil | 1.774 € |
Beispiel 2: Ehepaar, davon eine Person mit Pflegegrad 3
| Monatliche Betreuungskosten (Gesamtpreis für zwei Personen) | 3.300 € |
| abzüglich Pflegegeld | -599 € |
| abzüglich Verhinderungsgeld* | -294 € |
| abzüglich Steuervorteil** | -333 € |
| verbleibender Eigenanteil | 2.074 € |
* Der Betrag der Verhinderungspflege (inkl. Anteil Kurzzeitpflege) steht als Jahresbudget zur Verfügung und wurde hier rechnerisch auf 12 Monate verteilt.
** Der maximale steuerliche Abzugsbetrag von 4.000 € pro Jahr für haushaltsnahe Dienstleistungen wurde hier rechnerisch auf 12 Monate verteilt.
Ihr persönliches Angebot
Gerne erstellen wir Ihnen ein kostenloses und unverbindliches Angebot, das genau auf Ihre Situation und Bedürfnisse zugeschnitten ist. Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns.
Tipps zur Finanzierung
- Pflegegrad: Sofern die zu betreuende Person noch keinen Pflegegrad hat, empfehlen wir dringend, bei der zuständigen Pflegekasse einen Antrag zu stellen. Erst mit dem Pflegegrad erhalten Sie Pflegegeld.
- Wohnumfeld: Zusätzlich können oft bis zu 4.000 € Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (z. B. Badumbau oder Treppenlift) beantragt werden.
Weiterführende Informationen
Folgende Seiten bieten einen guten und unabhängigen Überblick über die möglichen Leistungen bei häuslicher Pflege:
- Bundesministerium für Gesundheit – Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick
- Verbraucherzentrale – Welche Leistungen stehen mir zu?
Rechtlicher Hinweis: Pflegegelder sowie steuerliche Vorteile hängen von der individuellen Situation ab und können unterschiedlich ausfallen. Alle hier gemachten Angaben dienen lediglich zur ersten Orientierung. Wir übernehmen keine Haftung für deren Korrektheit und Vollständigkeit. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihre Pflegekasse oder Ihren Steuerberater.
