Kosten

Die Kosten der 24-Stunden-Betreuung zu Hause orientieren sich vorrangig am Pflegeaufwand.

Gerne erstellen wir Ihnen ein kostenloses und unverbindliches Angebot.

Um die Finanzierung der Pflege im eigenen Heim zu erleichtern, sollten Sie bei Ihrer Pflegekasse Pflegegeld beantragen. Das Pflegegeld wird in folgender Höhe für daheim zu pflegende Angehörige ausbezahlt:

PflegegradHöhe des Pflegegeld Anspruches
10 € (Anspruch auf halbjährige Beratungsbesuche)
2347 €
3599 €
4800 €
5990 €

Für Betreuende mit Pflegegrad 2 und höher stehen Ihnen nach § 39 SGB XI zusätzlich bis zu 1.612 € pro Jahr für kurzeitige Verhinderungspflege / Urlaubspflege und zusätzlich bis zu 1.854 € pro Jahr für eine Kurzzeitpflege nach § 42 SGB XI zu.

Zum 1. Juli 2025 werden die Leistungsbeträge der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege zu einem Gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zusammengefasst werden. Damit wird für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege ab dem 1. Juli 2025 ein kalenderjährlicher Gesamtleistungsbetrag zur Verfügung stehen, den die Anspruchsberechtigten nach ihrer Wahl flexibel für beide Leistungsarten einsetzen können. Die bisherigen unterschiedlichen Übertragungsregelungen zwischen Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden damit entfallen und müssen in Zukunft somit nicht mehr beachtet werden. Die Höhe des neuen Gemeinsamen Jahresbetrags für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege wird ab 1. Juli 2025 bis zu 3.539 Euro je Kalenderjahr betragen.

Gleichzeitig werden die geltenden Voraussetzungen bei der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege soweit als möglich angeglichen werden, um den flexiblen Einsatz des Gesamtleistungsbetrags zu ermöglichen und Hindernisse abzubauen.

Des weiteren können für Kosten für nach § 35a EStG bis zu Betrag von 4.000 € pro Jahr steuerermäßigend geltend gemacht werden.

Zusätzlich können nach § 40 SGB XI Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Massnahmen von bis zu 4000 € pro Jahr in Anspruch genommen werden.

Ausführliche Informationen zu Leistungen, die Sie in Anspruch nehmen können, finden Sie auf den Seiten der Verbraucherzentrale.

Bitte sprechen Sie auch mit Ihrer Pflegekasse und/oder Ihrem Steuerberater.

Alle hier gemachten Angaben dienen lediglich zur ersten Orientierung und wir übernehmen keine Haftung für deren Korrektheit und Vollständigkeit.